Legaler Erhalt von Cannabis

Mitglieder einer Anbauvereinigung dürfen bereits in ihren Einrichtungen Cannabis in unterschiedlichen Formen erhalten, und zwar als:

  • in ihrer Reinform als Marihuana
  • oder Haschisch,
  • Samen von Cannabispflanzen und als
  • Stecklinge von Cannabispflanzen

Pro Tag 25 Gramm und pro Monat 50 Gramm Cannabis dürfen Mitglider einer Anbauvereinigung erhalten.

Mitglieder zwischen 18 und 21 Jährigen dürfen maximal pro Tag 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum bekommen und 30 Gramm pro Monat. Der THC-Gehalt darf allerdings 10 Prozent nicht überschreiten.

Die Weitergabe von Vermehrungsmaterial

bzw. von sogenannten Samen und Stecklinge von Anbauvereinigungen ist erlaubt an:

  • andere Anbauvereinigungen
  • ihre Mitglieder,
  • erwachsene Nichtmitglieder die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben

7 Samen oder 5 Stecklinge maximal pro Person im Monat dürfen weitergegeben werden.

Die Verwendung des Vermehrungsmaterials ist ausschließlich für den privaten Anbau oder zur Qualitätskontrolle des Cannabis in anderen Canabisvereinigungen

Was ist CanG?

Das Cannabis-Gesetz (CanG) wurde am 1. April 2024 eingeführt und legalisiert den Cannabis-Konsum für Erwachsene in Deutschland.

Die Ziele des Gesetzes sind, den illegalen Markt einzudämmen, die Qualität von Cannabis zu kontrollieren, die Aufklärung und Prävention zu verbessern, sowie den Kinder- und Jugendschutz zu stärken.

Was ist legal?

  • Der öffentliche Konsum von Cannabis ist beschränkt. So gilt zum Beispiel ein Konsumverbot in Fußgängerzonen von 7 bis 20 Uhr.
  • Für Minderjährige bleibt der Besitz von Cannabis nach wie vor verboten. Zudem bestehen Sonderregelungen für junge Erwachsene – mit geringeren Abgabemengen und reduzierten THC-Gehalten.
  • Der Besitz von bis zu 25 Gramm getrocknetem Cannabis ist nun straffrei. Dies gilt für den öffentlichen Raum. Für den privaten Raum gilt die Grenze von 50 Gramm getrocknetem Cannabis.
  • Cannabis darf nicht in Gegenwart von Jugendlichen konsumiert werden . Darüber hinaus wird es ein Konsumverbot in Sichtweite zum Beispiel von Schulen, Kinderspielplätzen, Kinder- und Jugendeinrichtungen oder Sportstätten geben.
  • Cannabis an Minderjährige weiterzugeben, bleibt eine Straftat.
  • Minderjährige dürfen Cannabis auch weiterhin weder erwerben noch konsumieren.

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